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PV-Info 4, April 2017, Seite 17

Sechsteloptimierung durch konzentrierte Auszahlung von laufenden und sonstigen Bezügen im ersten Kalenderhalbjahr

Roman Fragner

Das BFG hat im Erkenntnis vom , RV/7100210/2014, die Rechtsansicht vertreten, dass Leistungsprämien, die kumuliert im ersten Halbjahr, aber verteilt in den ersten sechs Monaten eines Jahres ausbezahlt werden, ihren Charakter als Sonderzahlungen nicht verlieren. Sie sind aufgrund ihrer laufenden Auszahlung wie ein laufender Bezug nach § 67 Abs 10 EStG zu versteuern, bleiben aber bei Berechnung des Jahressechstels außer Ansatz.

Die Geschäftsführer eines Unternehmens hatten Anspruch auf einen Gesamtjahresbezug, der aus einem fixen Bezugsteil und einem jährlich variablen Bezugsteil (Prämien) bestand. Die Festlegung der Prämien erfolgte im Rahmen der Gesellschafterversammlung jeweils im Jänner eines Kalenderjahres in Anlehnung an die erbrachte Rendite des vorangegangenen (abweichenden) Wirtschaftsjahres.

Sachverhalt

Der Gesamtjahresbezug war laut Dienstvertrag saison- und einsatzkonform zur Auszahlung zu bringen. Die Aufteilung des Jahresbezugs auf laufende monatliche Zahlungen und die in Teilbeträgen zu leistende Jahresprämie wurde durch die Gesellschafterversammlung festgelegt. Die Auszahlung der Prämie erfolgte in sieben gleichen Teilen im ersten Halbjahr Jänner bis Juni (sechs Teile laufender Bezug, e...

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