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VwGH bestätigt Sechsteloptimierung
Geballte Auszahlung von laufenden und sonstigen Bezügen in der ersten Jahreshälfte
Jahresprämien werden in der Praxis oft in Monatsraten verteilt zur Auszahlung gebracht. Dieser Modus in gleichbleibenden Tranchen soll das Jahressechstel erhöhen und damit beträchtliche steuerliche Vorteile ausreizen. Der VwGH hat unlängst das insb bei der Auszahlung von Geschäftsführerbezügen beliebte „Siebentelmodell“ zur Steueroptimierung – anders als noch zuvor das BFG – bestätigt ( Ro 2017/13/0005).
1. Siebentelmodell
Die in der Steuerpraxis als „Siebentelmodell“ bekannte Gestaltung sieht die optimierte Verteilung einer Jahresprämie vor: Sechs Siebentel werden laufend ausgezahlt, das restliche Siebentel gelangt im letzten Monat der verteilten Prämie als Sonderzahlung zur Auszahlung. Zudem wird die Auszahlung der weiteren Sonderzahlungen (Urlaubszuschuss und Weihnachtsremuneration) vorgezogen. Durch die Umrechnung bisher zugeflossener laufender Bezüge auf das Kalenderjahr jeweils im Zeitpunkt der Auszahlung des sonstigen Bezugs kommt es zu einer Steuerersparnis.
Strittig war, ob die gleichbleibenden monatlichen Raten als laufende Bezüge anzusehen sind – und damit das Jahressechstel erhöhen – oder sonstige Bezüge bleiben.
2. Sachverhalt
Geschäftsführer einer Wirtscha...