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ASoK 8, August 2014, Seite 315

Betriebsausgabendeckelung betreffend Managergehälter und Golden Handshakes – derzeitiger Verfahrensstand

G 15/2014; RN/5100001/2014.

Wie in den Praxis-News vom April 2014 berichtet (ASoK 2014, 156 f.), können aufgrund des AbgÄG 2014 Managergehälter nur mehr im Ausmaß von 500.000 Euro pro Jahr und Mitarbeiter und freiwillige Abfertigungen (Golden Handshakes) nur mehr im lohnsteuerbegünstigten Ausmaß als Betriebsausgaben geltend gemacht werden.

Wie zu erwarten war, haben die von dieser Neuregelung betroffenen Unternehmen Maßnahmen ergriffen, um diese Einschränkungen im Hinblick auf die im Raum stehende Verfassungswidrigkeit anzufechten. Der zwischenzeitige Verfahrensstand stellt sich wie folgt dar:

1. Ein Individualantrag zur Gesetzesaufhebung der Betriebsausgabendeckelung für Managergehälter wurde vom VfGH als unzulässig zurückgewiesen, weil die Erlangung eines anfechtbaren Bescheides (auch wenn dieser erst im nächsten Kalenderjahr auf Basis der eingereichten Körperschaftsteuererklärung ergeht) als zumutbar betrachtet wird.

2. Das BFG hat im Rahmen der Behandlung einer Beschwerde gegen einen Körperschaftsteuerer-Vorauszahlungsbescheid, in dem die angeführten Neuregelungen bereits umgesetzt wurden, die Neuregelungen im eingeschränkten Ausmaß als verfassung...

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