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PV-Info 4, April 2017, Seite 12

Vorzeitiger Austritt aus gesundheitlichen Gründen

Andreas Gerhartl

Ein berechtigter vorzeitiger Austritt kommt sowohl bei Dienstunfähigkeit als auch bei Gesundheitsgefährdung in Betracht. Der Arbeitnehmer ist vor der Erklärung des vorzeitigen Austritts aber grundsätzlich verpflichtet, dem Arbeitgeber die Möglichkeit zu eröffnen, ihm einen Ersatzarbeitsplatz anzubieten. Diese Grundsätze werden im Folgenden anhand einer aktuellen Entscheidung erläutert ().

Sachverhalt

Mit Schreiben vom teilte der klagende Arbeitnehmer dem beklagten Arbeitgeber mit, dass er sich aufgrund eines diagnostizierten Burn-out-Syndroms bei bestehenden Depressionen im Krankenstand befinde. Ursache für seine massiven gesundheitlichen Probleme seien eine chronische Überforderungssituation in seiner Arbeit und das an seinem Arbeitsplatz vorherrschende Arbeitsklima. Auch die Zuweisung einer anderen Tätigkeit würde nicht dazu führen, dass er seine Dienstleistung ohne Schaden für seine Gesundheit fortsetzen könne, weshalb er – nach vorangegangener Korrespondenz mit dem Arbeitgeber – am seinen vorzeitigen Austritt erklärte.

Der Gesundheitszustand des Arbeitnehmers hatte sich insbesondere durch den immer größer gewordenen Arbeitsdruck und die geforderte er...

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