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SWI 2, Februar 2014, Seite 86

BFH erachtet Verpflichtung zur Verrechnungspreisdokumentation für unionsrechtmäßig

Die Verpflichtung, bei Sachverhalten, die Vorgänge mit Auslandsbezug betreffen, über die Art und den Inhalt seiner Geschäftsbeziehungen mit nahestehenden Personen i. S. d. § 1 Abs. 2 deutsches Außensteuergesetz (dAStG) Aufzeichnungen zu erstellen und diese auf Verlangen der Finanzbehörde vorzulegen (§ 90 Abs. 3 deutsche Abgabenordnung [dAO]), ist mit der Dienstleistungsfreiheit des Art. 49 EG vereinbar.

Sachverhalt: Der Geschäftsgegenstand der Klägerin ist die Verwaltung eigener Vermögenswerte. Zunächst wurden die Anteile der Klägerin von der L AG mit Sitz in Luxemburg gehalten. In der Folge wurden die Anteile an die luxemburgische L S.A. weiterverkauft. Sämtliche Anteile der L AG und der L S.A. wurden von der L Holding in Luxemburg gehalten. Die L S.A. hielt die Anteile an der Klägerin treuhänderisch für einen luxemburgischen Fonds, der selbst keine eigene Rechtspersönlichkeit besitzt.

Im April 2008 schloss die Klägerin mit der L AG ein „Service Agreement“, auf dessen Grundlage die L AG der Klägerin bestimmte Dienstleistungen im Rahmen von Finanztransaktionen erbrachte. Gemäß der Gebührenvereinbarung richtete sich die Bezahlung nach den von der Klägerin erzielten Erträgen aus der Au...

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