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EuGH: Materielle Ausschlussfrist bei Ausfuhrlieferungen verstößt gegen die MwStSyst-RL
In seinem Urteil vom , Rs. C-563/12, BDV Hungary Trading Kft, hatte sich der EuGH im Wesentlichen mit der Frage zu befassen, ob eine materielle Ausschlussfrist bei der Steuerbefreiung für Ausfuhrlieferungen, innerhalb deren die Gegenstände der Lieferung das Gemeinschaftsgebiet verlassen haben müssen, gegen die Bestimmungen der MwStSyst-RL verstößt. Diesem Urteil lag folgender Ausgangssachverhalt zugrunde:
BDV Hungary Trading Kft (im Folgenden: BDV) betrieb in den Jahren 2007 und 2008 einen Großhandel mit Konserven. Das Unternehmen vertrieb im Rahmen seiner Tätigkeit seine in Ungarn hergestellten Erzeugnisse in Drittstaaten. Als Lieferklausel war „ab Werk“ („ex works“) vorgesehen, nach der der Käufer die Ware an der Betriebsstätte des Verkäufers abholt. Bei einer Steuerprüfung bei BDV für die Zeit vom bis stellt die ungarische Steuerbehörde fest, dass das Unternehmen in seiner Mehrwertsteuerbuchführung und seinen Mehrwertsteuererklärungen für den geprüften Zeitraum einige dieser Verkäufe als steuerfreie Ausfuhrverkäufe eingestuft hatte, obwohl die für die Ausfuhr bestimmten Waren das Zollgebiet der Union nach dem Ablauf der im ungarischen UStG vorgesehenen Frist von 90 Tagen verlassen ...