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SWI 9, September 2018, Seite 453

Immobilieninvestitionen in Spanien

Kahlenberg (PIStB 2018, 230 ff) legt dar, dass sich deutsche Investoren beim gewerbsmäßigen Erwerb von Grundstücken zur Errichtung von Immobilien und deren anschließender Veräußerung als Kommanditisten in einer inländischen GmbH & Co KG zusammenschließen sollten. Diese KG sollte dann durch notarielle Beurkundung in Spanien eine Betriebsstätte errichten, die die Bauträgertätigkeit praktisch durchführt. Eine DBA-rechtliche Betriebsstätte würde bereits dann vorliegen, wenn die Bautätigkeit in Spanien weniger als zwölf Monate beträgt. Die deutschen Investoren trifft in Summe nur 25 % Steuerbelastung (spanische KSt), ohne dass deutsche Missbrauchsvorschriften der Steuerfreistellung in Deutschland entgegenstehen. Dies gelte auch, wenn die Geschäfte der KG durch die inländische Komplementär-GmbH geleitet werden, sofern die erforderlichen Verträge in Spanien abgeschlossen und auch die strategischen Entscheidungen in den dafür unterhaltenen Geschäftsräumen in Spanien getroffen werden.

Rubrik betreut von: Gerald Toifl
WP/StB Dr. Gerald Toifl ist Geschäftsführer der Toifl Steuerberatung GmbH in Salzburg.
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