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Reichweite des Art 17 Abs 2 OECD-MA
Haas (https://blogs.pwc.de/steuern-und-recht/2018/08/21/freistellung-vom-steuerabzug-bei-kuenstlerischen-gesamtproduktionen-nach-dba-oesterreich/) berichtet über ein Urteil des BFH vom , I R 59/15, zum Umfang der Besteuerungsberechtigung des Quellenstaates Deutschland für Vergütungszahlungen an eine österreichische Produktionsgesellschaft. Die Vergütung, die eine Produktionsgesellschaft für die Organisation einer künstlerischen Darbietung als „Gesamtarrangement“ erhält, ist in Vergütungsbestandteile aufzuteilen, die eine persönlich ausgeübte Künstlertätigkeit abgelten, und solche, die anderen Verteilungsnormen zuzuordnen sind. Die Aufteilung könne nach dem BFH im Wege der Schätzung erfolgen (zB Vorlage von Kostenaufstellungen und sonstigen Kalkulationsgrundlagen). Bei Einkünften aus organisatorischer Tätigkeit handle es sich um Unternehmensgewinne gem Art 7 DBA, die mangels inländischer Betriebsstätte von der Besteuerung in Deutschland freigestellt sind.