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SWI 9, September 2018, Seite 434

Der wirtschaftliche/faktische Arbeitgeber in der Schweiz ab 1. 1. 2018

The Economic/Factual Employer in Switzerland as of January 1, 2018

Stefan Haas

According to Austrian tax law, the term “employer” has to be interpreted in an economic sense. This interpretation was implemented by the Austrian Ministry of Finance through a decree called “changes in the tax treatment of cross-border personnel leasing”. Switzerland also adopted an economic interpretation of the term “employer”. However, the Swiss interpretation differs from the view of Austrian tax authorities and is based more on the interpretation in Germany.

I. Ausgangslage

Mit hat das Kantonale Steueramt des Kantons Zürich ein Informationsschreiben veröffentlicht, im Rahmen dessen das Steueramt über die Auslegung des wirtschaftlichen Arbeitgebers in der Schweiz informiert. Obgleich mitunter widersprüchlich formuliert, gilt die dargestellte Auslegung sowohl für konzerninterne Überlassungen in die Schweiz als auch in Bezug auf Überlassungen an unverbundene Dritte. Auf Basis des veröffentlichen Schreibens qualifiziert die Schweiz den Beschäftiger mitunter erst ab Beginn des vierten Monats als wirtschaftlichen Arbeitgeber und orientiert sich damit an der deutschen Auslegungsvariante. Im Verhältnis zu Österreich führt dieses Auslegungsverständnis jedoch zu steuerlichen Abwicklungs...

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