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PV-Info 3, März 2021, Seite 7

Fragen und Antworten zum Kontrollsechstel – gültig ab 2021

Monika Kunesch

In Reaktion auf das Erkenntnis des , wurde mit dem StRefG 2020 für Lohnzahlungszeiträume nach dem das sogenannte Kontrollsechstel eingeführt, um Missbrauch im Zusammenhang mit Jahressechsteloptimierung vorzubeugen. Nach einiger Praxiserfahrung im Verlauf des Jahres 2020 wurden mit dem COVID-19-StMG Ausnahmen erweitert und eine Aufrollung zugunsten des Arbeitnehmers eingeführt. Die nicht Eingeweihten ohnehin schon schwer erklärbare Jahressechstelbestimmung ist durch die Ergänzung um das Kontrollsechstel samt einer Reihe von Ausnahmen nicht unbedingt verständlicher geworden, sodass sich das BMF bemüßigt sah, einen 23-seitigen (!) Fragen-Antworten-Katalog für 30 Fragen herauszugeben (Info des 2021-0.087.587). Im Folgenden finden Sie eine Zusammenfassung.

Systematik der Besteuerung von sonstigen, insbesondere einmaligen Bezügen

Die Besteuerung von sonstigen, insbesondere einmaligen Bezügen erfolgt nach wie vor innerhalb des Jahressechstels nach Überschreiten des Freibetrags von 620 € mit den festen Steuersätzen von 6 %, 27 % bzw 35,75 % und darüber hinaus mit dem Monatstarif nach § 67 Abs 10 EStG. Allerdings ist seit dem Jahr 2020 das Jahressechs...

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