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PV-Info 5, Mai 2020, Seite 26

Schau mal, wer da pickt – Hauswirtschaft als Dienstgeber oder Schweine- und Hühnerhaltung als Hobby?

Christian Artner

Eine Landwirtschaft und ein nicht zur Pflichtversicherung gemeldeter Landarbeiter standen im Fokus von umfangreichen Erhebungen der Behörden. Ein auf den ersten Blick „eindeutiger“ Sachverhalt entpuppte sich im Verlauf des gesamten Verfahrens zu einem höchst interessanten Fall, in dem zuletzt der , Aussagen zu einerseits verfahrensrechtlichen Angelegenheiten und andererseits für die Praxis bedeutenden Fragen aus dem Bereich des Melde-, Versicherungs- und Beitragsrechts getroffen hat.

Schauplatz

Im Zentrum der Geschehnisse steht ein idyllischer Hof, bestehend aus einem Stallgebäude und einem Bauerhaus, in dem sich zwei Ferienwohnungen und drei Einzimmerwohnungen befinden. Das gesamte Bauernhaus wird mittels Holzheizung (Zentralheizung) beheizt. Auf dem Grundstück befinden sich ein Obstgarten mit etwa fünf Obstbäumen sowie ein Garten samt Rasen. Der durch die Erhebungen der Behörden in Bedrängnis geratene Hausherr (= Landwirt) besitzt etwa fünf bis maximal acht eigene Schweine und fünf Hühner. Der Rest des Stalls ist an andere Personen verpachtet. Insgesamt werden zwischen 20 und 50 Schweine ganzjährig sowie im Winter auch Ziegen und Sc...

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