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EGMR zum Finanzstrafrecht
Der EGMR hat am , Beschw.-Nr. 13.772/05, Khodorkovskiy und Lebedev gegen Russland, ein 191 (!) Seiten langes Urteil zu dem medial vielbeachteten steuerstrafrechtlichen Verfahren gegen die beiden russischen Regimekritiker gefällt. Neben den Fragen der Anwendung der Menschenrechte in Russland hat der EGMR in diesem Urteil auch ganz allgemein zu zahlreichen grundrechtsrelevanten Fragen im Steuerstrafverfahren Stellung genommen. Thomas (Highlights & Insights on European Taxation 10/2013, 5 ff.) merkt vor diesem Hintergrund an, dass es nach Ansicht des EGMR im Steuerstrafverfahren offensichtlich von zentraler Bedeutung sei, den Steuerbehörden sämtliche Umstände offenzulegen. Dies gelte selbst dann, wenn sich eine solche Offenlegungsverpflichtung nicht aus dem Steuergesetz ableiten lasse. Werde einer solchen Offenlegungsverpflichtung nicht entsprochen, könne in vielen Punkten schon aus diesem Grund der Vorwurf eines nicht EMRK-konformen Verhaltens nicht erhoben werden.