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PV-Info 5, Mai 2020, Seite 18

Baugewerbe: Zusatzkollektivvertrag für eine neue Option der Jahresdurchrechnung ab 1. 4. 2020

Rudolf Grafeneder

Zwischen dem Fachverband der Bauindustrie und der Bundesinnung Bau einerseits und dem Österreichischen Gewerkschaftsbund, Gewerkschaft Bau-Holz, andererseits kam es zum Abschluss eines Zusatzkollektivvertrags, der eine optionale Verlängerung des Durchrechnungszeitraums für die höchstzulässige Arbeitszeit vorsieht und für einen Zeitraum von bis zeitlich befristet wurde.

Ausdehnung des Zeitraums der höchstzulässigen Arbeitszeit

Die Einschränkung, dass in einem Zeitraum von 17 Wochen im Durchschnitt maximal 48 Stunden geleistet werden dürfen, steht der Ausdehnung der täglichen bzw wöchentlichen Arbeitszeitgrenzen auf zwölf Stunden am Tag und 60 Stunden in der Woche über einen längeren Zeitraum entgegen (siehe Gerhartl, Arbeitszeitreform 2018, PV-Info 8/2018, Seite 2).

Das neu gestaltete Jahresarbeitszeitmodell ist im Wesentlichen für Baubetriebe gedacht, die saisonal stark schwankende Beschäftigungszeiten haben (zB Tiefbau). Einer längeren Durchrechnung der Jahreshöchstarbeitszeit stehen aber Mehrkosten (in Form von Zeitgutschriften) gegenüber.

Eckpunkte des Zusatzkollektivvertrags

  • Das neue Arbeitszeitmodell kommt nur zur Anwendung, wenn mittels Betriebsvereinbarung in dieses optiert wir...

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