Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
PV-Info 5, Mai 2020, Seite 10

COVID-19: Weiterbildungsgeld, Bildungsteilzeitgeld und Altersteilzeit

Andreas Gerhartl

Die Auswirkungen der Corona-Krise auf den Bezug von Weiterbildungsgeld bzw Bildungsteilzeitgeld wurden vom AMS zentral geregelt (Erlass vom , BGS/SfA/0522/9888-2020). In Bezug auf die Altersteilzeit gibt es eine gesetzliche Regelung. Die Inhalte dieser Regelungen werden hier vorgestellt.

Nachsicht vom Erfolgsnachweis

Erfolgt bei Bezug von Weiterbildungsgeld oder Bildungsteilzeitgeld die Weiterbildung in Form eines Studiums an einer in § 3 StudFG genannten Einrichtung, ist nach jeweils sechs Monaten ein Erfolgsnachweis (zB acht bzw vier ECTS-Punkte) zu erbringen. Wird dieser Nachweis nicht erbracht, geht der Anspruch für die weitere mögliche Bezugsdauer verloren. Liegen allerdings berücksichtigungswürdige Gründe vor, warum der Nachweis nicht erbracht werden kann, insbesondere wenn dies auf unvorhersehbare und unabwendbare Ereignisse oder Umstände zurückzuführen ist, hat das AMS nach Anhörung des Regionalbeirats den Anspruchsverlust nachzusehen. Wird von Beziehern bekanntgegeben, dass sie aufgrund der Schließung der Universitäten nicht in der Lage waren bzw sind, die erforderlichen Erfolgsnachweise vorzulegen, ist der Anspruchsverlust nachzusehen, und das Weiterbildungsgeld bzw Bildungsteilzeitg...

Daten werden geladen...