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SWI 2, Februar 2017, Seite 121

Besteuerung von Abfindungen im Wegzugsfall

Hohler/Laschewski/Laschewski (DStR 2016, 2321 ff) besprechen das Urteil des BFH vom , I R 79/13, mit dem der BFH den Bemühungen der Finanzverwaltung, das Besteuerungsrecht für Abfindungszahlungen dem früheren Tätigkeitsstaat auf der Grundlage von Verständigungsvereinbarungen zuzuweisen, neuerlich eine Absage erteilt hat. Nach Ansicht des BFH könne ein abweichendes Besteuerungsrecht allein durch eine explizite Verankerung im DBA erreicht werden. Darauf aufbauend nehmen die Autoren eine Einordnung der Abfindungen in die Verteilungsnormen des OECD-MA vor und zeigen auf, dass unter Abfindungen Zahlungen zu verstehen sind, die ein Arbeitnehmer erhält, um Nachteile iZm der Beendigung des Arbeitsverhältnisses auszugleichen. Wenn der Steuerpflichtige im Zahlungszeitpunkt Wohnsitz und ständigen Aufenthalt in Deutschland bereits aufgegeben hat, entfällt das deutsche Besteuerungsrecht. Der BFH habe zudem bestätigt, dass gegenteilige Verständigungsvereinbarungen die Gerichte nicht binden. Abschließend weisen die Autoren aber darauf hin, dass ein Gestaltungsmissbrauch nach § 42 dAO vorliegen könne, wenn die Abfindungszahlung so lange hinausgezögert wird, bis der Steuerpflichtige seinen Wohnsitz...

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