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SWI 2, Februar 2017, Seite 117

EuGH: Leistungsort bei der Übertragung von Treibhausgasemissionszertifikaten

In seinem Urteil vom , A, B, C-453/15, hatte sich der EuGH mit der Frage zu befassen, wo sich der Leistungsort für die Übertragung von Treibhausgasemissionszertifikaten nach der vor dem geltenden Rechtslage befand. Diesem Urteil lag folgender Ausgangssachverhalt zugrunde:

A und B, die für eine Steuerberatungsgesellschaft arbeiten, wurden vom Landgericht Hamburg in einem Strafverfahren wegen eines Umsatzsteuerbetrugssystems, das von G, einem anderen Angeklagten, von April 2009 bis März 2010 betrieben worden und auf Hinterziehung von Umsatzsteuer beim Handel mit Treibhausgasemissionszertifikaten angelegt war, wegen Beihilfe zur Steuerhinterziehung zu Geldstrafen verurteilt. An diesem Betrugssystem waren mehrere Gesellschaften beteiligt. Eine Gesellschaft E, die ihren Sitz in Deutschland hatte und faktisch von G beherrscht wurde, erwarb im Ausland umsatzsteuerfreie Treibhausgasemissionszertifikate und veräußerte diese an eine Gesellschaft I weiter, die ihren Sitz in Luxemburg hatte und ebenfalls von G geleitet wurde. Diese Gesellschaft stellte als Rechnungen Gutschriften zugunsten der Gesellschaft E unter Ausweis der in Deutschland geltenden Umsatzsteuer aus und verkaufte die Zertifik...

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