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SWI 2, Februar 2017, Seite 114

EuGH: Schätzungsbefugnis bei Mehrwertsteuerbetrug

In seinem Urteil vom , Maya Marinova ET, C-576/15, hatte sich der EuGH im Wesentlichen mit der Frage zu befassen, inwieweit die Mitgliedstaaten bei Vorliegen eines Mehrwertsteuerbetruges befugt sind, den Betrag der hinterzogenen Mehrwertsteuer zu schätzen. Diesem Urteil lag folgender Ausgangssachverhalt zugrunde:

MM ist ein von Frau Maya Marinova, einer bulgarischen Staatsangehörigen, geführtes Einzelunternehmen. Dieses Unternehmen betreibt Einzelhandel mit Nahrungsmitteln und Nicht-Nahrungsmitteln an Endverbraucher in einem im Gebiet der Gemeinde Troyan (Bulgarien) gelegenen Geschäft. Bei MM wurde eine Steuerprüfung durchgeführt, nach deren Abschluss die bulgarische Steuerbehörde am einen Bescheid über eine Mehrwertsteuernachforderung iHv 30.545,73 BGN zuzüglich 16.442,85 BGN Zinsen erließ. Bei dieser Kontrolle stellte die bulgarische Steuerbehörde fest, indem sie Prüfungen bei zur Mehrwertsteuer registrierten Geschäftspartnern von MM durchführte, dass mehrere von ihnen Rechnungen über ihr gelieferte Tabakerzeugnisse und Nahrungsmittel an sie gerichtet hatten. Diese Rechnungen waren in den Aufzeichnungen ihrer Aussteller verbucht, nicht aber in denen von MM, die die in diesen Rech...

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