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PV-Info 8, August 2016, Seite 21

Arbeitslosengeldanspruch unechter Grenzgänger

Andreas Gerhartl

Unechte Grenzgänger haben bei Eintritt der Arbeitslosigkeit in Österreich Anspruch auf Arbeitslosengeld, wenn sie nicht in ihren Wohnstaat zurückkehren. Der VwGH untermauerte diesen Standpunkt in mehreren aktuellen Erkenntnissen, von denen hier exemplarisch eines näher dargestellt wird ().

Sachverhalt

Der aus Ungarn stammende Anspruchswerber ist Eigentümer eines Hauses in Ungarn mit einer Größe von etwa 80 m2, in dem er mit seiner Frau lebt. Er hat in Ungarn ein Kfz mit ungarischem Kennzeichen und ein Mobiltelefon mit ungarischer Nummer. Er hatte zuletzt vom bis zum in Österreich eine arbeitslosenversicherungspflichtige Erwerbstätigkeit ausgeübt. Seit dem ist er mit Hauptwohnsitz an einer Adresse in Österreich gemeldet. Er bewohnt dort eine Mietwohnung mit einer Größe von etwa 28 m2. In Österreich benützt er regelmäßig ein Kfz mit österreichischem Kennzeichen und ein österreichisches Mobiltelefon. Während seines letzten Dienstverhältnisses und danach fuhr er etwa einmal pro Monat nach Ungarn. Strittig war, ob Österreich für die Beurteilung seines Anspruchs auf Arbeitslosengeld zuständig ist.

Erkenntnis des VwGH

Der VwGH bejahte die österreichische Zus...

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