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PV-Info 8, August 2016, Seite 19

Gutgläubiger Verbrauch von Überzahlungen

Andreas Gerhartl

Bei hohen Überzahlungen muss der Arbeitnehmer zwar Zweifel an der Richtigkeit des ihm bezahlten Entgelts haben und ist daher dazu verpflichtet, Erkundigungen über die Rechtmäßigkeit der ihm zukommenden Zahlungen anzustellen. Versichert der Arbeitgeber aber, dass die Höhe des Entgelts korrekt ist, kann der Arbeitnehmer auf diese Auskunft vertrauen. Die Überzahlung gilt in diesem Fall als gutgläubig empfangen und verbraucht, sodass eine Rückforderung nicht in Betracht kommt ().

Sachverhalt

Die beklagte Arbeitnehmerin war bereits seit als Hausbesorgerin einer Liegenschaft tätig. Die Klägerin war nach einem Eigentümerwechsel seit Jänner 2011 Eigentümerin dieser Liegenschaft und übertrug die Hausverwaltung an eine Gesellschaft, die die Abrechnung des Hausbesorgerentgelts von einer Treuhandgesellschaft vornehmen ließ. S. 20 Die Treuhandgesellschaft rechnete irrtümlich überhöhte Entgeltbeträge ab, sodass die Arbeitnehmerin Überzahlungen in Höhe von monatlich rund 830 € bis 850 € erhielt. Die Beklagte wies die Hausverwalterin dreimal darauf hin, dass sie ein Vielfaches im Vergleich zum früher bezahlten Entgelt erhalte, und fragte, ob dies in Ordnung sei. Ihr wurde jed...

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