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Einkommensabhängiges Kinderbetreuungsgeld und Bildungsteilzeitgeld
Das einkommensabhängige Kinderbetreuungsgeld hält den OGH gehörig auf Trab, die Fragen zu Unklarheiten im Gesetzestext reißen nicht ab. Während der Bezug von einkommensabhängigem Kinderbetreuungsgeld nach dem Bezug von Weiterbildungsgeld nicht möglich ist, verhindert der Bezug von Bildungsteilzeitgeld diesen Anspruch laut einer aktuellen Entscheidung nicht. Der Grund liegt – trotz eindeutigem Gesetzeswortlaut – darin, dass im ersten Fall de facto Arbeitslosigkeit vorliegt, im zweiten Fall jedoch nicht ().
Sachverhalt
Die Klägerin vereinbarte mit dem Dienstgeber vom bis zum Bildungsteilzeit, wobei die Arbeitszeit auf 30 Stunden pro Woche herabgesetzt wurde. Bis zum bezog sie Bildungsteilzeitgeld, anschließend bis zum Wochengeld. Für den Zeitraum September 2014 bis September 2015 war mit dem Dienstgeber eine Karenz nach dem MSchG vereinbart. Die Klägerin beantragte einkommensabhängiges Kinderbetreuungsgeld für ihre am geborene Tochter für die Zeit vom bis zum . Die Gebietskrankenkasse lehnte den Antrag mit der Begründung ab, dass in den sechs Monaten vor Beginn des Wochengeldbezugs Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung bezogen wurden.