Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
SWI 5, Mai 2015, Seite 246

EuGH: Haftung eines Gerichtsvollziehers für die Umsatzsteuer bei Zwangsversteigerung von Liegenschaften mit MwStSyst-RL vereinbar

In seinem Urteil vom , Rs C-599/13, Macikowski, hatte sich der EuGH im Wesentlichen mit der Frage zu befassen, ob die im nationalen Recht eines Mitgliedstaates vorgesehene Haftung eines Gerichtsvollziehers für die Umsatzsteuer bei einer Zwangsversteigerung von Liegenschaften mit den Bestimmungen der MwStSyst-RL vereinbar ist. Diesem Urteil lag folgender Ausgangssachverhalt zugrunde:

Herr Macikowski ist Gerichtsvollzieher beim Bezirksgericht Chojnice in Polen. Auf Antrag eines Gläubigers führte er ein Vollstreckungsverfahren gegen die mehrwertsteuerpflichtige Royal sp. z o.o. (im Folgenden: Royal) durch. Im Rahmen dieses Verfahrens beschlagnahmte er ein Royal gehörendes Grundstück. Die Zwangsversteigerung des Grundstücks fand am statt. Mit Beschluss vom , der am rechtskräftig wurde, erkannte das Bezirksgericht Chojnice das Eigentum an diesem Grundstück den Eheleuten Babinski zum Zuschlagspreis von 1.424.201 PLN zu. Die Erwerber zahlten den gesamten Betrag auf das Konto des Gerichts ein. Herr Macikowski erstellte mit Beschluss vom einen Plan für die Aufteilung des Erlöses, in dem er ua einen Mehrwertsteuerbetrag von 256.823,13 PLN zur Einzahlung auf das Konto des Finanzamts Chojnic...

Daten werden geladen...