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PV-Info 8, August 2016, Seite 7

Pflege-, Betreuungs- und Begleitungsfreistellung

Sabine Waiss

Erkranken nahe Angehörige eines Arbeitnehmers oder fällt die Betreuungsperson eines Kindes aus, so kann dadurch ein Anspruch des Arbeitnehmers auf Pflege- oder Betreuungsfreistellung entstehen. Auch im Falle eines Spitalsaufenthalts eines Kindes des Arbeitnehmers kann dieser eine Begleitungsfreistellung beanspruchen. Der Gesetzgeber hat dabei die aktuellen gesellschaftlichen Rahmenbedingungen bedacht und einen Anspruch auch für Patchwork-Familien geregelt. Zusätzlich wurden Karenzierungs- oder Teilzeitmodelle geschaffen, die Arbeitnehmern in schwerwiegenden Fällen die Pflege oder Begleitung von Angehörigen ermöglichen sollen.

Hintergrund

Um der heutigen Lebenswelt von Familien gerecht zu werden, hat der Gesetzgeber in den vergangenen Jahren der gesellschaftlichen Entwicklung verstärkt Rechnung getragen und verschiedene Regelungen eingeführt, deren Ziel es ist, dass Arbeitnehmer im Falle von Erkrankungen Angehöriger Beruf und Familie besser vereinbaren können. Ebenfalls miteinbezogen wurden sogenannte „Patchwork-Familien“. Im Folgenden finden Sie einen Überblick über die diesbezüglichen Regelungen und Gestaltungsmöglichkeiten.

Pflege-, Betreuungs- und Begleitungsfreistellung – die einz...

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