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EuGH: Umsatzsteuerbefreiung für gewisse medizinische Telefonberatungsleistungen
In seinem Urteil vom , X,C-48/19, hatte sich der EuGH mit der Reichweite der Mehrwertsteuerbefreiung für Heilbehandlungen im Bereich der Humanmedizin zu befassen. Die damit verbundenen Rechtsfragen stellten sich im Rahmen eines Rechtsstreits zwischen der X-GmbH (im Folgenden: X) und dem Finanzamt Z (Deutschland) über dessen Weigerung, telefonische Beratungen zu verschiedenen Gesundheits- und Krankheitsthemen sowie telefonische Patientenbegleitprogramme für an chronischen oder lang andauernden Krankheiten leidende Patienten, die von X im Auftrag gesetzlicher Krankenkassen erbracht werden, von der Mehrwertsteuer zu befreien.
Dem Rechtsstreit lag folgender Sachverhalt zugrunde: X ist eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach deutschem Recht. Im Februar 2014 erbrachte sie im Auftrag von gesetzlichen Krankenkassen telefonische Beratungsleistungen zu verschiedenen Gesundheitsthemen und führte telefonische Patientenbegleitprogramme für an chronischen oder lang andauernden Krankheiten leidende Patienten durch. Diese Leistungen wurden durch Krankenpfleger und medizinische Fachangestellte erbracht, die größtenteils auch als sogenannte Gesundheitscoachs ausgebildet waren. In mehr als ein...