Schrank

AZG | Arbeitszeitgesetz

Kommentar

4. Aufl. 2017

ISBN: 978-3-7073-3705-1

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Schrank - AZG | Arbeitszeitgesetz

§ 12 Ruhezeiten

Franz Schrank

Übersicht der Kommentierung


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I.
Allgemeine tägliche Mindestruhezeit
A.
Wesen der Ruhezeit
16
B.
Ausmaß und Lage
79
II.
Verkürzte tägliche Mindestruhezeiten
A.
Allgemeine kollektivvertragliche Zulassung mit Ausgleichsmaßnahmen (Abs. 2)
1013
B.
Verkürzte Ruhezeit bei Schichtwechsel mit Ruhezeitausgleich (Abs. 2c)
14, 15
C.
Kollektivvertragliche Zulassung Saison-Gastronomie (Abs. 2a–2b)
III.
Verlängerte tägliche Mindestruhe (Abs. 2d)
16, 17
IV.
Hinweise auf besondere tägliche Ruhezeitbestimmungen
18, 19
V.
Wöchentliche Mindestruhezeiten
20, 21

I. Allgemeine tägliche Mindestruhezeit

A. Wesen der Ruhezeit

1

Mangels besonderer Normierung wird unter Ruhezeit das Gegenteil von Arbeitszeit (im eingeschränkten Sinn des Arbeitszeitrechts, also Arbeitszeit im Rahmen des Arbeitsverhältnisses) zu verstehen sein. Im Grunde ist alles, was oben zu § 11 unter Pkt. I/A zum Freizeitcharakter der Ruhepausen ausgeführt wurde, zwanglos übernehmbar (im Ergebnis ebenso Pfeil, Zeller Kommentar2, Rz. 13 zu §§ 11, 12 AZG).

Insofern unterscheiden sich Ruhepausen und Ruhezeiten nur durch ihre Dauer. Die viel längere ununterbrochene Dauer der Ruhezeit erhöht natürlich auch real die Erholungs- und Freizeitgestaltungsmöglichkeiten e...

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