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SWI 4, April 2020, Seite 199

Gewerblicher Grundstückshandel im DBA-Recht

Rennar (IWB 2020, 188 ff) weist darauf hin, dass in der Praxis vermögende deutsche Privatkunden oftmals nach aktiver unternehmerischer Tätigkeit ihren Lebensmittelpunkt ins Ausland verlegen. Halten diese Personen deutsche Grundstücke, komme der beschränkten Einkommensteuerpflicht erhebliche Tragweite zu. Gewerblicher Grundstückshandel führe nämlich auch zu beschränkt steuerpflichtigen Inlandseinkünften, wobei Indiz für das Vorliegen eines gewerblichen Grundstückshandels das Überschreiten der Drei-Objekt-Grenze sei. Demnach sei die Veräußerung von mehr als drei Objekten innerhalb eines Fünfjahreszeitraums im Grundsatz gewerblich, wobei es nicht auf die Größe, den Wert oder die Nutzungsart des einzelnen Objekts ankomme. DBA-rechtlich führe der gewerbliche Grundstückshandel zu Unternehmensgewinnen nach Art 7 OECD-MA, wenn und soweit Deutschland der Anwenderstaat sei, zugleich aber auch zu Gewinnen aus der Veräußerung von Vermögen nach Art 13 Abs 1 OECD-MA, wobei die Rechtsfolge des Art 13 Abs 1 OECD-MA jener des Art 7 OECD-MA vorgehe.

Rubrik betreut von: Gerald Toifl
WP/StB Dr. Gerald Toifl ist Geschäftsführer der Toifl Steuerberatung GmbH in Salzburg.
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