Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
SWI 4, April 2020, Seite 179

Hybride Gestaltungen im Lichte des EU-Meldepflichtgesetzes

Hybrid Mismatches in Light of the European Reporting Obligation Act

Pia Spanblöchl

The European Reporting Obligation Act obliges intermediaries and taxpayers to report potentially aggressive cross-border tax planning arrangements. In this regard, the wording of the material scope (hallmarks) also includes hybrid mismatches that are already covered by ATAD II and therefore not subject to aggressive tax planning after neutralization. Pia Spanblöchl gives an overview of a possible interpretation and distinction of the relevant hallmarks.

I. Das EU-Meldepflichtgesetz

Das EU-Meldepflichtgesetz (EU-MPfG) ist die österreichische Umsetzung der 5. Änderung der EU-Amtshilferichtlinie („DAC 6“). Es determiniert eine Verpflichtung zur Meldung von grenzüberschreitenden Steuergestaltungen. Der sachlichen Meldepflicht unterliegen Gestaltungen, die unter § 5 EU-MPfG (unbedingt) bzw § 6 EU-MPfG (bedingt) zu subsumieren sind und ein Risiko der Steuervermeidung aufweisen. Darüber hinaus muss die Gestaltung zwischen dem und dem umgesetzt worden sein bzw ab dem konzipiert, vermarktet, organisiert, zur Umsetzung bereitgestellt oder umgesetzt werden. Meldepflichtig ist primär der Intermediär, dh jene Person, die eine meldepflichtige Gestaltung konzipiert, vermarktet bzw zur Umsetzung bereitstellt. Zur Erwe...

Daten werden geladen...