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DBA-Quellensteuerentlastung bei Holdinggesellschaften
An einer in Österreich ansässigen GmbH (Ö-GmbH) ist zu 100 % eine in den USA ansässige Holding-Kapitalgesellschaft (US-Holding) beteiligt, an der wiederum zu 100 % eine in den USA ansässige, operativ tätige und börsenotierte Konzernmuttergesellschaft (US-KM) beteiligt ist. Die US-Holding ist in den USA nicht unmittelbar aktiv betrieblich tätig, unterhält jedoch Betriebsstätten in anderen Staaten. Der US-Holding kommt grundsätzlich eine wirtschaftliche Funktion zu und sie entfaltet außerhalb der USA eine Betätigung, die über den Rahmen der Vermögensverwaltung hinausgeht. Sind der US-Holding als Nutzungsberechtigte der Dividenden die Einkünfte zuzurechnen, stellt sich die Frage, wie im Falle von Gewinnausschüttungen der Ö-GmbH an die US-Holding eine abkommensrechtliche Entlastung von der österreichischen Quellensteuer, die grundsätzlich im Rahmen der beschränkten Steuerpflicht im Wege der Kapitalertragsteuer zu erheben ist (vgl § 98 Abs 1 Z 5 lit a EStG iVm § 27 Abs 2 Z 1 EStG iVm § 93 EStG), gewährt werden kann (siehe zu einem ähnlich gelagerten Fall bereits EAS 3422).
Steht der US-Holding – unter Berücksichtigung der LoB-Klausel („Limitation-on-Benefits“-Klausel) iSd Art 16 DBA USA – ein reduzierter Quellensteuersatz (Art 10 Abs 2 DBA USA) zu, so muss für Zwecke einer...