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Honorare der laut Anstellungsvertrag weisungsfreien nicht wesentlich beteiligten Geschäftsführer
Der VwGH hat mit Erkenntnis vom , Ra 2015/15/0064, das Erkenntnis des (siehe Kuprian, Umfang der Dienstgeberbeitragspflicht von (nicht) wesentlich beteiligten Geschäftsführern, PV-Info 10/2015, Seite 26 ff), wegen inhaltlicher Rechtswidrigkeit aufgehoben. Die am Beginn eines Vertragsverhältnisses vorgenommene Festlegung des Aufgabenumfangs bewirkt noch keine persönliche Weisungsgebundenheit. Eine solche liegt vielmehr nur dann vor, wenn der Arbeitgeber durch individuell-konkrete Anordnungen das Tätigwerden des Arbeitnehmers beeinflussen kann. Im vorliegenden Fall war eine derartige Anordnungsbefugnis im schuldrechtlichen Anstellungsverhältnis ausdrücklich ausgeschlossen, sodass nicht von Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit auszugehen war.
Sachverhalt
Die an der Revisionswerberin (Rechtsanwaltsgesellschaft) beteiligten Geschäftsführer bezogen jeweils eine monatliche Geschäftsführervergütung. Darüber hinaus erhielten alle Geschäftsführer von der Gesellschaft auch Honorare für ihre Tätigkeit als Rechtsanwalt. Die Honorare der wesentlich beteiligten Geschäftsführer wurden für die Bemessung des Dienstgeberbeitrags und der Kommunalsteuer berücksicht...