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Aufrechnung von Schadenersatzforderungen unter das Existenzminimum?
Verlässt ein Arbeitnehmer ein Unternehmen, kann es aufgrund von Konkurrenzklauseln zu Schadenersatzforderungen kommen. Das OLG Wien nahm zur Frage Stellung, ob in diesem Zusammenhang ein Abzug unter das Existenzminimum erfolgen darf, und bejahte dies (OLG Wien , 10 Ra 36/16m).
Sachverhalt
Der Arbeitnehmer arbeitete im Rahmen seines Dienstverhältnisses als IT-Betreuer ausschließlich für das Unternehmen B. Trotz vereinbarter Konkurrenzklausel wechselte er zu einem Konkurrenzunternehmen und betreute in der Folge im Rahmen des neuen Dienstverhältnisses faktisch unverändert ausschließlich die Firma B. Der ursprüngliche Arbeitgeber sah durch den Wegfall der Betreuung der Firma B. einen erheblichen Schaden und machte von der vereinbarten Konkurrenzklausel Gebrauch, wobei er beim Abzug des Schadenersatzes unter das Existenzminimum ging.
Rechtslage
§ 293 Abs 3 EO lautet:
„Die Aufrechnung gegen den der Exekution entzogenen Teil der Forderung ist, abgesehen von den Fällen, wo nach bereits bestehenden Vorschriften Abzüge ohne Beschränkung auf den der Exekution unterliegenden Teil gestattet sind, nur zulässig zur Einbringung eines Vorschusses, einer im rechtlichen Zusammenhange stehenden Gegenforderung oder eine...