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Schrank

AZG | Arbeitszeitgesetz

Kommentar

4. Aufl. 2017

ISBN: 978-3-7073-3705-1

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Schrank - AZG | Arbeitszeitgesetz

§ 21 Sonderbestimmungen für bestimmte Arbeitnehmer in öffentlichen Apotheken und Anstaltsapotheken

Franz Schrank

Übersicht der Kommentierung


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I.
Zum Geltungsbereich der Ermächtigung zu Sonderbestimmungen
1, 2
II.
Zu den Abweichungsinstrumenten
3
III.
Zu den inhaltlichen Abweichungsmöglichkeiten
4- 8

I. Zum Geltungsbereich der Ermächtigung zu Sonderbestimmungen

1

Der von den Abweichungen erfassbare Personen- bzw. Arbeitnehmerkreis in Apotheken entspricht jenem in § 19a Abs. 1 AZG.

Die Sonderbestimmungen sind hinsichtlich der erfassten Arbeitnehmer auf Apothekenleiter (soweit diese nicht nach § 1 Abs. 2 Z 5 vom ARG überhaupt ausgenommen sind, sodass es der Sonderbestimmungen nicht bedarf; ein Kollektivvertrag wird aber wegen des Vorranges der ARG-Ausnahme entsprechende Inhaltsnormen, gestützt auf § 2 Abs. 1 Z 2 ArbVG, m.E. nicht normativ wirksam erlassen können, würde dies doch die sachlich erforderliche Ausnahme vom ARG konterkarieren: zu den Kriterien ausgenommener leitender Angestellter siehe infolge Begriffsidentität die Kommentierung in den Rz. 39-48 zu § 1 Abs. 1 Z 8 AZG) und andere allgemein berufsberechtigte Apotheker beschränkt. Letztere werden in aller Regel dem ARG unterliegen.

Anderes Apothekenpersonal kann daher von diesen Sonderbestimmungen nicht erfasst werden, ...

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