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Schrank

AZG | Arbeitszeitgesetz

Kommentar

4. Aufl. 2017

ISBN: 978-3-7073-3705-1

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Schrank - AZG | Arbeitszeitgesetz

§ 10a Reisezeit

Franz Schrank

Übersicht der Kommentierung


Tabelle in neuem Fenster öffnen
I.
Welche Reisezeiten bewirken die Ausnahme?
1, 2
II.
Zum Umfang der Ausnahme
3- 6
III.
Abgeltungs- und Ersatzruhefragen
7- 13

I. Welche Reisezeiten bewirken die Ausnahme?

1

Infolge Identität des Reisezeit- bzw. Reisebewegungszeitbegriffs mit § 20b AZG kann uneingeschränkt auf die dortige Kommentierung verwiesen und diese auch zu § 10a übernommen werden. Nicht erfasst sind daher auch die unechten Reisezeiten. Siehe daher Rz. 4-9 (echte Reisezeiten) und Rz. 10-13 (unechte Reisezeiten) zu § 20b AZG.

2

Auf das Verkehrsmittel selbst kommt es nicht an. Auch bloße Selbstlenkerfälle fallen daher unter die Ausnahme (siehe Rz.5 zu § 20b AZG). Die Unterscheidung „passive - aktive“ Reisezeit spielt für das ARG keine Rolle (ebenso Pfeil, Zeller Kommentar2, Rz. 6 zu § 10-15 ARG, im Anschluss an Löschnigg, FS Tomandl, 251). Handelt es sich um echte Reisezeiten im Sinne des § 20b, schließt auch angeordnetes Reisebewegungs-Lenken im Zuge einer Dienstreise die Anwendbarkeit der insofern identen Kriterien des § 10a und damit auch die Anwendbarkeit des § 10a nicht aus.

Auch die Höhe der Entlohnung kann keinen Unterschied machen.

II. Zum Umfang der Ausnahme

3

Die Ausnahme betrifft nur Zeiten der Reisebewegung (sa...

AZG | Arbeitszeitgesetz

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