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PV-Info 7, Juli 2017, Seite 12

Baugewerbe: Zulagenpaket ab 2018

Rudolf Grafeneder

In einem Rundschreiben der Wirtschaftskammer Österreich, Geschäftsstelle Bau, wird auf nachstehende Neuregelung der Zulagen nach § 6 des Kollektivvertrages für Arbeiter des Baugewerbes und der Bauindustrie hingewiesen.

Beim Lohnabschluss 2015 des Kollektivvertrages für Arbeiter des Baugewerbes und der Bauindustrie (im Folgenden: Kollektivvertrag) kam es in einem ersten Paket zur Einführung einer Fließverkehrszulage bzw zu Streichungen von bestehenden Zulagen. Weiters wurde eine Einsetzung einer Arbeitsgruppe zum Thema „Zulagen“ vereinbart, die eine weitere Überarbeitung der Zulagen im Interesse der Rechtssicherheit (Gefahr von Lohn- und Sozialdumping) vornehmen soll. Für diese geplanten Änderungen wurde ein Inkrafttreten mit in Aussicht gestellt (Grafeneder, Kollektivvertragliche Lohnerhöhung für Arbeiter in der Bauindustrie und im Baugewerbe ab , PV-Info 4/2015, Seite 8 f). Nach einiger Verzögerung haben sich nun die Sozialpartner auf eine Neuregelung der Zulagen nach § 6 des Kollektivvertrages einigen können. Dieses zweite Paket tritt mit in Kraft.

Folgende wesentliche Punkte werden neu geregelt:

§ 6 des Kollektivvertrages:

  • Lit d: Bei den Schmutz- und Abbrucharbeiten ist für Arbeit...

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