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PV-Info 7, Juli 2017, Seite 8

Änderungen im Ausländerbeschäftigungsrecht

Andreas Gerhartl

Mit BGBl I 2017/66, ausgegeben am , wurde das Ausländerbeschäftigungsrecht novelliert. Inhalt der mit in Kraft tretenden Novelle sind insbesondere die Umsetzung der Saisonarbeiter-Richtlinie (Richtlinie 2014/36/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom über die Bedingungen für die Einreise und den Aufenthalt von Drittstaatsangehörigen zwecks Beschäftigung als Saisonarbeitnehmer, ABl L 94 vom , S 375) und der ICT-Richtlinie (Richtlinie 2014/66/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom über die Bedingungen für die Einreise und den Aufenthalt von Drittstaatsangehörigen im Rahmen eines unternehmensinternen Transfers, ABl L 157 vom , S 1). Hier werden die wichtigsten Neuerungen überblicksweise vorgestellt.

Saisonarbeitskräfte und Erntehelfer

Der BMASK kann im Falle eines vorübergehenden zusätzlichen Arbeitsbedarfs, der weder aus dem im Inland verfügbaren Arbeitskräftepotenzial noch mit EWR-Bürgern, Schweizern und registrierten Ausländern abgedeckt werden kann, durch Verordnung zahlenmäßige Kontingente

  • S. 9 für eine zeitlich befristete Zulassung ausländischer Saisonarbeitskräfte in einem bestimmten Wirtschaftszweig, einer bestimmten Berufsgruppe oder in einer bestimmten Region ...

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