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AZG | Arbeitszeitgesetz

Kommentar

4. Aufl. 2017

ISBN: 978-3-7073-3705-1

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AZG | Arbeitszeitgesetz (4. Auflage)

Abschnitt 4 (aufgehoben) - Sonderbestimmungen für Lenker von Kraftfahrzeugen

Gesetzesmaterialien:

EB RV 1432 BlgNR XXII. GP

„Zu Z 4 (§§ 13 bis 15f):

Im Interesse einer größeren Klarheit und Systematik der Lenkerregelungen, insbesondere in Bezug auf das Verhältnis zur EU-Lenkzeiten-Verordnung, wird der Abschnitt nunmehr in vier Unterabschnitte geteilt. Damit soll insbesondere verdeutlicht werden, dass

-

die Bestimmungen, die der Umsetzung der Lenker-Richtlinie 2002/15 dienen (siehe Unterabschnitt 4b), für alle Fahrzeuge gelten, dass aber

-

die Regelungen über Lenkzeit, Lenkpausen etc. (siehe Unterabschnitt 4c) nur mehr für das Lenken sonstiger Fahrzeuge Anwendung finden, weil für das Lenken von VO-Fahrzeugen nunmehr ausschließlich die Lenkzeiten-Verordnung gilt.“

Übersicht


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I.
Grundsätzliches zum Lenker-Arbeitszeitrecht
1- 3
II.
Was gilt für wen?
4- 6

I. Grundsätzliches zum Lenker-Arbeitszeitrecht

1

Die Besonderheiten der Arbeitsleistung von Lenkern von Kraftfahrzeugen haben sowohl unionsrechtlich als auch innerstaatlich zu weitgehend eigenständigen Arbeitszeitbestimmungen für Lenker geführt. Dieses Gemisch aus teils unmittelbar geltendem EU-Recht (so der novellierten EG-VO Nr. 561/2006 und der neuen VO (EU) Nr. 165/2014

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