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Besteuerung von Krankengeld bei Grenzgängern
Österreich hat gegenwärtig Grenzgängerabkommen mit Deutschland, Italien und Liechtenstein. Ein deutscher Grenzgänger mit österreichischem Arbeitgeber bezog Krankengeld. Welcher Staat das Besteuerungsrecht über das Krankengeld hat, musste das BFG (, RV /1100045/2020) beurteilen.
Sachverhalt
Der Beschwerdeführer, ein in Deutschland unbeschränkt Steuerpflichtiger, hatte seinen Arbeitgeber in Vorarlberg. Die Bedingungen der Grenzgängereigenschaft waren erfüllt. Die Besteuerung des Einkommens aus Österreich erfolgte demnach in Deutschland. Im Jahr 2018 bezog er zusätzlich Krankengeld von der Vorarlberger Gebietskrankenkasse (nunmehr ÖGK). Das Krankengeld wurde mit der Veranlagung 2018 der österreichischen Besteuerung unterworfen. Das deutsche Finanzamt bezog diese Einkünfte ebenso im Wege des Progressionsvorbehalts in die Besteuerung mit ein.
Der Steuerpflichtige beschwerte sich gegen die Einbeziehung des Krankengeldes in die österreichische Besteuerungsgrundlage und begründete dies mit seinem Status als Grenzgänger gemäß DBA, der die Besteuerung der Einkünfte Deutschland zuweise.
Entscheidung des BFG
Das BFG wies die Beschwerde als unbegründet ab. In der Begründung wurde, nachdem die beschr...