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Angemessenheit der Werbungskosten für doppelte Haushaltsführung
Fragen der steuerrechtlichen Ansässigkeit sowie ob und in welcher Höhe Kosten einer doppelten Haushaltsführung als Werbungskosten zulässig sind, hatte das BFG (, RV/7100987/2017) zu beurteilen. Der VwGH (, Ra 2021/13/0086) hatte dieses Erkenntnis aufgrund einer Amtsrevision zu überprüfen. Einerseits wurde die Abzugsfähigkeit dem Grunde und der Höhe nach beeinsprucht, andererseits wurden auch verfahrensrechtliche Einwände vorgebracht.
Sachverhalt
Der Steuerpflichtige wurde von seinem österreichischen Arbeitgeber mittels befristeter Vereinbarung von April 2011 bis September 2012 nach Kanada entsendet. Im direkten Anschluss daran wurde ein lokaler befristeter Dienstvertrag mit der kanadischen Niederlassung des Unternehmens bis September 2014 geschlossen. Mit Februar 2015 wurde ein Wohnsitz in Deutschland begründet, wo ein unbefristetes lokales Dienstverhältnis geschlossen wurde. Sowohl für 2011 als auch 2012 wurde vom Finanzamt die steuerrechtliche Ansässigkeit in Österreich festgestellt. Für 2011 wurde dies vom Steuerpflichtigen anerkannt.
Für 2012 wurde seitens der Behörde begründend angeführt, dass während des Aufenthalts in Österreich die im Eigentum des Steuerpflichtigen stehende Wo...