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Wiederaufnahme von Veranlagungsverfahren aufgrund geänderter Lohnzettel nach Lohnabgabenprüfungen
„[A]us dem Wiederaufnahmebescheid (im Zusammenhang mit den ausdrücklich verwiesenen, im wiederaufgenommenen Verfahren ergangenen Bescheiden), [ist] jener Tatsachenkomplex hinreichend zum Ausdruck [gekommen], den das Finanzamt als neu hervorgekommen angesehen hat, nämlich dass vom […] ehemaligem Dienstgeber ,steuerpflichtige Bezüge […] mittels Lohnzettelübermittlung bekanntgegeben‘ worden seien und die Existenz dieser weiteren Bezüge neue Tatsachen für das Finanzamt darstellten. […] Diese Einkünfte wurden dem Finanzamt erst durch die nachträgliche Lohnzettelübermittlung des […] ehemaligen Dienstgebers bekannt. Der Annahme eines Wiederaufnahmegrundes durch das Finanzamt ist vor dem Hintergrund nicht entgegen zu treten“ ().
Ausgangssachverhalt
Im verfahrensgegenständlichen Sachverhalt bezog ein im Ruhestand stehender Arbeitnehmer eines Bundesministeriums Pensionsbezüge. Darüber hinaus wurde ihm auch im Ruhestand vom Bundesministerium weiterhin eine Wohnung zur privaten Nutzung zur Verfügung gestellt. In den Einkommensteuerbescheiden des Steuerpflichtigen wurde jedoch der geldwerte Vorteil aus der Privatnutzung der Wohnung nicht berücksichtigt. Dieser war ...