Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
SWI 6, Juni 2020, Seite 321

EuGH: Inländische Tochtergesellschaft einer ausländischen Muttergesellschaft gilt nicht automatisch als feste Niederlassung iSd Mehrwertsteuerrechts

Im seinem Urteil vom , Dong Yang Electronics, C-547/18, hatte sich der EuGH im Wesentlichen mit der Frage zu befassen, ob bei Bestehen einer inländischen Tochtergesellschaft einer ausländischen Muttergesellschaft automatisch von einer festen Niederlassung iSd Mehrwertsteuerrechts ausgegangen werden muss und ob der Leistende verpflichtet ist, die vertraglichen Beziehungen zwischen der leistungsempfangenden ausländischen Muttergesellschaft und ihrer inländischen Tochtergesellschaft zu prüfen. Diesem Urteil lag folgender Sachverhalt zugrunde:

Dong Yang Electronics sp. z o.o. (kurz: Dong Yang) ist eine Gesellschaft polnischen Rechts. Sie schloss am mit der südkoreanischen LG Display Co. Ltd. (kurz: LG Korea) einen Vertrag über die Erbringung von Dienstleistungen in Form der Montage von Leiterplatten (kurz: PCB) aus Materialien und Komponenten, die im Eigentum von LG Korea standen. Die für die Fertigung der PCB notwendigen Materialien und Komponenten wurden von einer polnischen Tochtergesellschaft der LG Korea, der LG Display Polska sp. z o.o. (kurz: LG Polen), verzollt und dann Dong Yang übergeben. Dong Yang übergab die PCB an LG Polen, die die PCB gemäß einem mit LG Korea geschlossene...

Daten werden geladen...