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SWI 6, Juni 2020, Seite 314

Vorsteuerüberschuss und steuerrechtliche Überprüfung

Entscheidung: AGROBET CZ, C-446/18.

Normen: Art 179, 183 und 273 MwStSyst-RL.

Die Art 179, 183 und 273 der Richtlinie 2006/112/EG des Rates vom über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem im Licht des Grundsatzes der steuerlichen Neutralität sind dahin auszulegen, dass sie einer nationalen Regelung nicht entgegenstehen, die für die Steuerbehörde nicht die Möglichkeit vorsieht, vor Abschluss eines Steuerprüfungsverfahrens betreffend eine Mehrwertsteuererklärung, in der für einen bestimmten Steuerzeitraum ein Vorsteuerüberschuss ausgewiesen ist, die Erstattung des Teils dieses Überschusses zu bewilligen, der sich auf Umsätze bezieht, die von diesem Verfahren zum Zeitpunkt seiner Einleitung nicht erfasst sind, es sei denn, es ist möglich, eindeutig, genau und unmissverständlich festzustellen, dass ein Vorsteuerüberschuss, dessen Betrag möglicherweise geringer sein kann als der, der sich auf von diesem Verfahren nicht erfasste Umsätze bezieht, unabhängig vom Ausgang des Verfahrens übrig bleibt, was zu prüfen Sache des vorlegenden Gerichts ist.

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