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Änderung der Höhe der Urlaubsersatzleistung bei unberechtigtem vorzeitigem Austritt
Der Gesetzgeber hat nunmehr in Reaktion auf die Judikatur des job medium, C-233/20, den Entfall der Urlaubsersatzleistung bei unberechtigtem vorzeitigem Austritt auf die fünfte und sechste Urlaubswoche aus dem laufenden Urlaubsjahr beschränkt (BGBl I 2022/167, ausgegeben am ).
Zur Vorgeschichte
Ein Arbeitnehmer eines österreichischen Unternehmens löste (unbestritten) im Jahr 2018 sein Dienstverhältnis durch unberechtigten vorzeitigen Austritt, worauf ihm der Arbeitgeber entsprechend der geltenden Rechtslage des § 10 Abs 2 UrlG die Auszahlung des nicht konsumierten offenen Urlaubs des laufenden Urlaubsjahres verwehrte.
Der Arbeitnehmer vertrat hingegen die Auffassung, dass der Entfall der Urlaubsersatzleistung bei unberechtigtem vorzeitigem Austritt dem Unionsrecht (Art 7 Arbeitszeit-RL 2003/88/EG, Art 31 Abs 2 GRC) widerspreche und daher nicht anzuwenden sei.
Der OGH legte diese Frage am , 9 ObA 137/19s, zur Vorabentscheidung dem EuGH vor.
Der EuGH entschied, dass nach Art 7 Arbeitszeit-RL der Urlaubskonsum im aufrechten Dienstverhältnis abgesichert werden soll. Wenn das Dienstverhältnis endet, so ist für den Arbeitnehmer der Urlaubskonsum nicht mehr möglich, weshalb für den Arb...