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Aktuelle arbeitsrechtliche Neuerungen
Bundesgesetz, mit dem das Mutterschutzgesetz 1979 geändert wird, BGBl I 2019/68; Bundesgesetz, mit dem das Väter-Karenzgesetz und das Landarbeitsgesetz 1984 geändert werden, BGBl I 2019/73; Bundesgesetz, mit dem das Angestelltengesetz, das Gutsangestelltengesetz, das Allgemeine Bürgerliche Gesetzbuch, das Landarbeitsgesetz 1984 und das Katastrophenfondsgesetz 1996 geändert werden, BGBl I 2019/74.
Am 23. bzw. wurden im Bundesgesetzblatt drei arbeitsrechtlichen Neuerungen, die aus dem sogenannten freien Spiel der Kräfte im Parlament hervorgegangen sind, kundgemacht:
Mit eine Änderung des § 15f MSchG wurde für Geburten ab eine generelle Anrechnung von Karenzzeiten auf dienstzeitabhängige Ansprüche, und zwar auch für Vorrückungsstichtage beim Entgelt („Rechtsansprüche, die sich nach der Dauer der Dienstzeit richten“), eingeführt.
Der Rechtsanspruch auf den sogenannten Papamonat (Anspruch auf Freistellung anlässlich der Geburt eines Kindes gemäß § 1a VKG) tritt grundsätzlich am in Kraft. Ein Arbeitnehmer hat dadurch auf Verlangen einen einmonatigen Freistellungsanspruch im Zusammenhang mit der Geburt eines im gemeinsamen Haushalt lebenden Kindes, welcher durch einen besonderen Kündigungs- und Entlassungsanspruch abgesichert und auf dienstzeitabhängige Ansprüche anzurechnen ist.
Schließ...