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EuGH: Eröffnung eines Insolvenzverfahrens beendet nicht automatisch die mehrwertsteuerliche Unternehmereigenschaft
In seinem Urteil vom , BE, DT, C-182/20, hatte sich der EuGH mit der Frage zu befassen, ob die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über einen mehrwertsteuerpflichtigen Unternehmer automatisch eine Beendigung der Unternehmereigenschaft zur Folge hat und damit Vorsteuerabzüge aus der Vergangenheit berichtigt werden müssen. Diesem Urteil lag folgender Ausgangssachverhalt zugrunde:
BE, deren Gesellschafter und Geschäftsführer DT ist, ist eine Gesellschaft, die eine wirtschaftliche Tätigkeit iSd MwStSyst-RL ausübte. Mit Urteil vom eröffnete das Landgericht Suceava, Rumänien, das Insolvenzverfahren über das Vermögen von BE.
Nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens über ihr Vermögen wurde BE einer Steuerprüfung unterzogen, die mit dem Erlass eines Steuerbescheids vom abgeschlossen wurde. Mit diesem Bescheid wird BE ua die Verpflichtung auferlegt, wegen der Berichtigung der Vorsteuerabzüge, die sie für den Zeitraum vom bis zum vorgenommen hatte, in dem sie eine wirtschaftliche Tätigkeit ausübte und als mehrwertsteuerpflichtige Person registriert war, einen Betrag von 646.259 RON (ca 132.000 Euro) zu zahlen. Dieser Betrag setzt sich aus 535.409 RON (ca 109.000 Euro) wegen Abzügen für Waren ...