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Kommunalsteuerpflicht für im Ausland stationiertes Bordpersonal eines österreichischen Luftfahrtunternehmens
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Für das Vorliegen einer Kommunalsteuerbetriebsstätte bedarf es einer ortsgebundenen festen Vorkehrung, über die der Unternehmer dauerhaft verfügen kann.
Das LVwG Oberösterreich ist im Falle ausländischer Piloten eines österreichischen Flugunternehmens davon ausgegangen, dass dieses Unternehmen an den den Piloten zugewiesenen ausländischen Gateway-Flughäfen keine Betriebsstätten hat, weil den Piloten dort in jedem Einzelfall je nach Auslastung und Verfügbarkeit variierende Räumlichkeiten und Flugzeugabstellplätze zugewiesen wurden und diese Einrichtungen auch nur gelegentlich genutzt wurden.
Der VwGH hält im Rahmen seiner Entscheidung zur dagegen erhobenen Revision fest, dass die Piloten die stärkste organisatorische und wirtschaftliche Verbundenheit zum inländischen Betriebssitz des Arbeitgeberunternehmens haben. Sie wurden dort angeworben und eingestellt, hielten sich dort regelmäßig zwecks Wartung und Reparatur der Flugzeuge bzw zu Schulungszwecken auf, und ihr Arbeitseinsatz wurde dort organisiert und geleitet. Demgegenüber waren die Piloten an anderen Standorten, auch an den Gateway-Flughäfen, unregelmäßig und oft nur kurzfristig anwesend.
Die Pil...