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„Genügt“ ein ausländischer Betrieb zur Kündigungsanfechtung in Österreich?
Ob Arbeitnehmer, die ihre Arbeitsleistung in Österreich erbringen und für deren Dienstverträge österreichisches Recht anwendbar ist, die aber einem ausländischen Betrieb angehören, sich auf die Kündigungsschutzbestimmungen der § 105 ff ArbVG berufen können, bleibt weiterhin offen. In der aktuellen Entscheidung vom , 9 ObA 89/19g, deutet der OGH wiederum an, dass er dies wohl gerne entscheiden würde. Im konkreten Fall beendet er seine Prüfung mit dem Hinweis, dass der Kündigungsschutz der Klägerin nach ArbVG jedenfalls daran scheitert, dass diese leitende Angestellte nach den Bestimmungen des ArbVG ist, dies ungeachtet ihrer Tätigkeit im Homeoffice.
Ausgangslage
Die Klägerin war von bis als „Vice President Global Human Resources“ für die Beklagte tätig. Das Dienstverhältnis endete durch Arbeitgeberkündigung zum . Bei der Beklagten handelt es sich um ein Softwareunternehmen mit Sitz im Vereinigten Königreich, das Teil eines international agierenden, aus 37 Unternehmen bestehenden Konzerns ist. Zu Beginn des Beschäftigungsverhältnisses der Klägerin hatte die Unternehmensgruppe der Beklagten über 1.400 Mitarbeiter, zum Zeitpunkt ihres Ausscheidens weltweit mehr als 3.000 Mitarbeiter. Die Klägerin war Personal...