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ASoK 9, September 2019, Seite 357

Steuerfreien Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung und Hochrechnung von Bezügen

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In den Praxis-News vom Juni 2018 (ASoK 2018, 239) wurde über eine Entscheidung des BFG zur Regelung des § 3 Abs 2 EStG, wonach im Falle des teilweisen Bezugs S. 358steuerfreier Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung die für das restliche Kalenderjahr bezogenen laufenden Einkünfte zur Ermittlung des Steuersatzes auf einen Jahresbetrag umzurechnen sind, berichtet. Das BFG ist davon ausgegangen, dass keine Hochrechnung durchzuführen ist, wenn im Rahmen eines ganzjährigen Dienstverhältnisses zeitweise ein steuerfreies Weiterbildungsgeld aus der Arbeitslosenversicherung bezogen wird ().

Dieses Erkenntnis hat der VwGH jetzt aufgehoben. Ganzjährig bezogene Einkünfte sind zwar grundsätzlich nicht hochzurechnen. Dies gilt allerdings nicht, wenn die ganzjährigen Einkünfte in einem Zusammenhang mit den steuerfreien Bezügen stehen, wie dies der Fall ist, wenn die Bezüge aus einem ganzjährigen Dienstverhältnis während des Bezugs von Weiterbildungsgeld niedriger ausfallen.

Wenn daher ein Steuerpflichtiger in einem Kalenderjahr durchgehend bei einer Firma beschäftigt ist, wobei er im Zeitraum vom 22. 4. bis zum 8. 7. ein steuerfreies Weiterbildungs...

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