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SWI 4, April 2012, Seite 192

EuGH: Vorsteuerabzug i. Z. m. Vorbereitungshandlungen

Peter Haunold, Michael Tumpel und Christian Widhalm

In seinem Urteil vom , Rs. C-280/10, Polski Trawertyn, hatte sich der EuGH abermals mit der Frage des Vorsteuerabzugs i. Z. m. Umsätzen, die vor der Eintragung einer Gesellschaft in das Handelsregister bewirkt werden, auseinanderzusetzen. Das Vorabentscheidungsersuchen erging im Rahmen eines Rechtsstreits zwischen der Kopalnia Odkrywkowa Polski Trawertyn P. Granatowicz, M. Wąsiewicz spółka jawna (in weiterer Folge: Polski Trawertyn), einer offenen Handelsgesellschaft, und ihren Gesellschaftern (in weiterer Folge: Gesellschafter) auf der einen Seite und dem Leiter der Steuerkammer Poznań auf der anderen Seite.

Am stellte ein Gerichtsvollzieher für den Erwerb eines Grundstücks mit einem Natursteinbruch eine Rechnung auf die Gesellschafter von Polski Trawertyn aus. Am gründeten die Gesellschafter Polski Trawertyn. Ein Notar stellte für die Anfertigung der notariellen Gründungsurkunde nebst Abschriften am selben Tag eine S. 193 Rechnung auf die Gesellschaft aus. Die bei Polski Trawertyn durch die zuständigen Behörden für den Zeitraum Juni bis September 2007 durchgeführten Prüfungen ergaben Unregelmäßigkeiten bei den erklärten Vorsteuerbeträgen. Die Behörden bemängelten, dass Polski Trawerty...

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