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SWI 4, April 2012, Seite 176

EuGH zu Vergütungsansprüchen des Tonträgerherstellers

Der EuGH ist am in zwei Entscheidungen zu Vergütungsansprüchen in Bezug auf die öffentliche Wiedergabe von musikalischen Werken zu konträren Ergebnissen gelangt. Einerseits war er das Ansicht, dass ein Zahnarzt, der kostenlos Tonträger in seiner Privatpraxis wiedergibt, keine „öffentliche Wiedergabe“ i. S. d. Unionsrechts vornimmt, sodass eine solche Wiedergabe für die Tonträgerhersteller keinen Anspruch auf Vergütung begründet (, SCF Consorzio Fonografici). In einem anderen Fall befanden die Luxemburger Richter dagegen, der Betreiber eines Hotels, der in seinen Zimmern Tonträger verbreitet, müsse eine angemessene Vergütung an die Hersteller zahlen; die Mitgliedstaaten dürften diesen Hotelbetreiber nicht von der Verpflichtung zur Zahlung einer solchen Vergütung freistellen (, Phonographic Performance Ireland). Beide Urteile stützen sich auf die Richtlinien zum Vermietrecht und Verleihrecht sowie zu bestimmten dem Urheberrecht verwandten Schutzrechten im Bereich des geistigen Eigentums aus 1992 respektive 2006.

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