AZG | Arbeitszeitgesetz
2. Aufl. 2012
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§ 12a Ausnahmen durch Kollektivvertrag
Übersicht
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Rz | ||
I. | Grundsätzliches | 1-3 |
II. | Inhalt der Kollektivvertragsausnahmen | 4 |
I. Grundsätzliches
1
Diese seit der AZG-Novelle 1997 dem Rechtsbestand angehörende Ermächtigung zu Ausnahmen, die zur Verhinderung wirtschaftlicher Nachteile sowie zur Beschäftigungssicherung erforderlich sind, bringt eine sehr allgemeine neue Dimension in die Ausnahmeermächtigungen und überantwortet diese direkt den kollektivvertragsfähigen Körperschaften. Diese neue Dimension betrifft reine Wirtschaftlichkeits- und Beschäftigungssicherungsgründe für Ausnahmen von der Wochenend- und Feiertagsruhe. Die Wahl des Kollektivvertrages als Regelungsinstrument bringt mit sich, dass die Ausnahmen über einen Einzelbetrieb hinausgehen und ganze Branchen oder Teile solcher erfassen müssen, da dem ArbVG Firmenkollektivverträge grundsätzlich fremd sind (vgl. Schrank/Mazal, Studienbuch Arbeitsrecht4, 18).
2
Praktische Bedeutung hat sie bisher aber so gut wie nicht erlangt (so auch B. Schwarz/Lutz, ARG-Kommentar4, 181, die nur ein einziges indirektes Beispiel anführen). Das mag an der fehlenden Einigungsbereitschaft - einen Abschlussanspruch oder eine Zwangsschlichtung gibt es im Kollektivvertragsrecht n...