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COVID-19 und die Konsequenzen für grenzüberschreitend tätige Arbeitnehmer
Die Corona-Pandemie wirkt sich unter anderen auch auf die Zuteilung der Besteuerungsrechte von grenzüberschreitend tätigen Arbeitnehmern aus. So sind Besteuerungsrechte davon abhängig, wo die Tätigkeit ausgeübt wird – und das ist in Zeiten von COVID-19 oftmals (ungeplanterweise) das Homeoffice im Ansässigkeitsstaat des Arbeitnehmers. Zu Fragestellungen in diesem Zusammenhang liegen bereits eine Stellungnahme des Sekretariats der OECD, eine Grundsatzinformation des BMF und eine Konsultationsvereinbarung zwischen den Finanzverwaltungen Österreichs und Deutschlands vor. Auch die Sozialversicherungszuständigkeit von sogenannten Multi-State-Workern hängt davon ab, wo diese ihre Tätigkeit ausüben.
1. Besteuerungsrechte
Grundsätze zur Zuteilung von Besteuerungsrechten
Grenzüberschreitende Sachverhalte sind aus steuerrechtlicher Sicht im ersten Schritt dahingehend zu untersuchen, ob nach innerstaatlichem Steuerrecht ein Besteuerungsanspruch besteht.
So sind nach § 1 Abs 2 EStG jene natürlichen Personen, die im Inland einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, in Österreich unbeschränkt steuerpflichtig.
Der beschränkten Steuerpflicht unterliegen demgegenüber nach § 1 Abs 3 EStG jene natürlichen Personen, die im Inland weder einen Wohnsitz noch ihren gewöhnlichen