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SWI 11, November 2023, Seite 599

EuGH: Unentgeltliche Abo-Prämien (Sachleistungen), die beim Abschluss eines Zeitschriftenabonnements gewährt werden, stellen mehrwertsteuerlich eine Nebenleistung dar

In seinem Urteil vom , Deco Proteste – Editores, C-505/22, hatte sich der EuGH im Wesentlichen mit der Frage zu befassen, ob Abo-Prämien in Form von Sachleistungen mehrwertsteuerlich eine unselbständige Nebenleistung zur Hauptleistung eines Zeitschriftenabonnements darstellen oder als eigenständige Hauptleistungen der Mehrwertsteuer unterliegen bzw Geschenke von geringem Wert darstellen, die nicht mehrwertsteuerpflichtig sind. Diesem Urteil lag folgender Ausgangssachverhalt zugrunde:

Deco Proteste – Editores ist ein in Portugal ansässiges Unternehmen, das Zeitschriften und sonstiges Informationsmaterial zum Thema Verbraucherschutz herausgibt und vertreibt. Diese Erzeugnisse werden nur mit Abonnement verkauft. Im Rahmen von Werbekampagnen zur Gewinnung neuer Kunden bietet sie neuen Abonnenten ein Geschenk (im Folgenden: Abo-Prämie), das aus einem Tablet oder einem Smartphone bestehen kann, mit einem Stückwert von stets unter 50 Euro. Die Abo-Prämie wird diesen Abonnenten zusammen mit ihrer Zeitschrift per Post zugeschickt, nachdem sie die erste Monatsrate für das Abonnement gezahlt haben, die genauso hoch ist wie die darauffolgenden Raten. Da keine Mindestbezugsdauer festgelegt ist, ...

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